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Haben Sie sich schon einmal darüber Gedanken gemacht was passiert, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstbestimmt regeln können? Wenn
zum Beispiel aufgrund eines Unfalls das eigene Leben nur noch von Maschinen aufrechterhalten wird? Wer soll in diesen Situationen Entscheidungen für Sie treffen? Wer darf sich um Ihre
persönlichen Angelegenheiten kümmern? Weder der Ehepartner noch Verwandte dürfen Sie automatisch vertreten.
Nur wer diese Angelegenheiten rechtzeitig und selbstbestimmt für sich regelt schließt aus, dass in einer solchen Situation durch einen Richter ein Betreuer
bestellt wird, der weder Sie noch Ihre Wünsche, Erwartungen und persönlichen Sichtweisen kennt. Aus diesem Grund habe ich den Service für meine Kunden um diesen existenziell wichtigen
Bereich der Vorsorge erweitert. Melden Sie sich gleich zum persönlichen Informationsgespräch an. Freue mich auf Ihren Anruf.
Bei der GenerationenBeratung betrachte ich die Situation meiner Kunden generationenübergreifend. Natürlich ist es schön, in den Tag hineinzuleben, aber irgendwann kommt der Punkt wo man selber an die körperlichen Grenzen kommt, oder die Eltern. Haben Sie sich schon einmal darüber Gedanken gemacht, was passiert, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstbestimmt regeln können? Die meisten Menschen machen sich darüber nämlich keine Gedanken. Die kleinsten Probleme haben aber diejenigen, die vorgesorgt haben.
Wer soll zum Beispiel im Falle eines Unfalls die Entscheidungen für Sie treffen und sich um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern? Genau um solche Situationen geht es, wenn
ich wichtige Impulse zu Vertretungsvollmacht, Betreuungs-verfügung, Patientenverfügung, Pflegestatus und das Thema Testamentserstellung gebe. Es geht außerdem auch darum, Lücken zu vermeiden, die zu Vermögensschäden führen können.
Es gibt viel Aufklärungsbedarf.
Nur wer diese Angelegenheiten rechtzeitig und selbstbestimmt für sich geregelt hat, schließt aus, dass in einer solchen Situation durch einen Richter ein Betreuer bestellt wird. Aber nicht, dass meine Erklärungen jetzt falsch interpretiert werden. Ich berate meine Kunden mit allen Aspekten, aber als Aufklärern im öffentlichen Sinne sehe ich mich nicht. Das wäre mir zu mühsam, andere zu ihrem Glück zu zwingen. Ich investiere meine Zeit gerne in Menschen, die bereits über die Weitsicht verfügen, dass sie für ihre Lebenszeit vorsorgen müssen, und liefere hierzu die passenden Konzepte. Dabei steht immer das Konzept vor dem Produktverkauf. Mit meinem Betreuungsmandat sichere ich den größtmöglichen Kundennutzen. Glücklicherweise genieße ich das Vertrauen meiner Kunden über Jahre und werde hier auch gerne weiterempfohlen. Das sehe ich als Bestätigung für meine Leistung.